| Die Altfahrzeugentsorgung |
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Umweltgerechtes Recyling muss sein: Seit dem 1. Juli 2002 gilt in Deutschland das Altfahrzeug-Gesetz. Bedeutet: Wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen, brauchen Sie den so genannten Verwertungsnachweis zum Abmelden bei der Zulassungsstelle. Und diesen gibt es nur bei einem anerkannt zertifizierten Demontagebetrieb, einer autorisierten Annahmestelle oder einer vom Hersteller benannten Rücknahmestelle. Oder kurz und gut: bei uns. Kostenlos, wenn das Fahrzeug in das Rücknahmenetz des Herstellers gegeben werden kann. Wir sagen Ihnen, wie. |
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